Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB werden alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, bezeichnet (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB). Das Gegenstück hierzu sind individuell ausgehandelte Bedingungen. Benutzen Sie als Vermieter Formularverträge von Haus & Grund oder ähnlichen Verbänden, handelt es sich hierbei automatisch um AGB. Der Unterschied zwischen AGB und individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen besteht darin, dass AGB einer verschärften Rechtsmäßigkeitskontrolle unterworfen sind (§§ 305 c, 307 – 310 BGB), da der Gesetzgeber die Partei, die auf einen bereits vorformulierten Vertrag trifft, vor (versteckten) Unbilligkeiten zu schützen beabsichtigt.
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