Das A & O: Richtig vorbereitet zum richtigen Anwalt!
Die wichtigste Weiche stellen Sie selbst! Die Auswahl des richtigen Anwalts!
Hierzu, zu möglichen Kosten und der Vorbereitung des ersten Termins einige Ratschläge:
1. Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Häufig stellt sich die Frage, wie man den richtigen Anwalt findet.
Hierzu finden Sie nachfolgend einige Hinweise.
a) Persönliche Empfehlungen
Sofern Sie persönliche Empfehlungen für einen Anwalt erhalten, dürfte dies auch im Internetzeitalte noch der beste Weg sein, einen guten Anwalt zu finden. Aber was ist eigentlich ein guter Anwalt? Ein guter Anwalt ist bemüht und hat Fachkompetenz.
Warum sind gerade persönliche Empfehlungen so wertvoll?
Jeder Anwalt, der auf einen gute Außendarstellung bedacht ist, weiß, dass zufriedene Mandanten die beste Werbung sind.
Achtung: Achten Sie trotz persönlicher Empfehlung darauf, ob ein Anwalt auch das Rechtsgebiet abdeckt, zu dem Sie Rat benötigen.
Es ist wenig empfehlenswert, nach einer begeisterten Empfehlung zu einer erfolgreichen Vertretung in einer Arzthaftungssache, in einer Erbsache den selben Anwalt zu konsultieren, wenn er Erbrecht nicht einmal als Kompetenz auf seiner Homepage aufgeführt hat.
Achtung: Anwälte tun sich manchmal schwer damit, lukrative Mandate abzulehnen, auch wenn Gegenstand des Mandats ein Rechtsgebiet ist, von dem sie keine hinreichenden Kenntnisse haben.
Was passiert, wenn Sie einen nicht-kompetenten Anwalt beauftragen?
Beauftragen Sie einen nicht-kompetenten Anwalt mit einer Ihrer Angelegenheiten, führt dies bei RVG-Mandaten (RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) wahrscheinlich dazu, dass Sie nicht ideal beraten werden, auch wenn Sie die Angelgenheit nachher ggf. vielleicht sogar mit Glück vor Gericht gewinnen sollten oder die Angelegenheit eine sonst glückliche Fügung nimmt. Bei Zeithonorarvereinbarungen, im Rahmen derer der Anwalt auch seine Einarbeitung in Rechnung stellen kann, besteht ggf. noch eine etwas höhere Chance, sachgerecht beraten zu werden, sofern der Anwalt Zeit und Muße einer hinreichenden Einarbeitung aufbringt. Indes werden Sie die Einarbeitungszeit, die bei einem spezialisierten Kollegen nicht oder nicht im selben Umfang angefallen werde, am Ende bezahlen.
(Anmerkung: Zu der Vergütung eines Rechtsanwalts s. untenstehende Ausführungen)
Sofern Sie nicht in den Genuss persönlicher Empfehlungen kommen, sollten Sie sich an den drei nachfolgenden Anhaltspunkten orientieren:
b) Fachanwaltschaften
Hat der Rechtsanwalt eine Fachanwaltschaft für das jeweilige Rechtsgebiet (zum 01.07.2019 gibt es insgesamt 24 verschiedene Fachanwaltschaften), ist dies ein erster Indikator dafür, ob ein Anwalt vertiefte Kenntnisse in dem betreffenden Rechtsgebiet hat.
Zum Erwerb der Fachanwaltsqualifikation muss der Anwalt eine Fortbildung mit Prüfungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet ablegen, eine Mindestanzahl an Fällen in dem Rechtsgebiet nachweisen und sich regelmäßig (aktuell 15 Zeitstunden pro Jahr) in dem jeweiligen Rechtsgebiet fortbilden.
Achtung: Zwar ist es mittlerweile zulässig, bis zu drei Fachanwaltstitel zu führen, allerdings dürfte es kaum möglich sein, in drei Rechtsgebieten flächendeckend vertiefte Kenntnisse zu haben. Von Sonderkonstellationen abgesehen, ist daher dazu zu raten, - bei ansonsten gleicher Qualifikation - den Anwalt auszuwählen, der nur den einschlägigen Fachanwalt sein eigen nennt, anstatt den Kollegen mit drei Fachanwaltstiteln zu konsultieren.
Achtung: Für viele Rechtsfragen gibt es gar keinen Fachanwaltschaften. So zum Beispiel für die Geltendmachung von Rechten aus einem Kaufvertrag (z.B. Kauf eines Diesel-PKW). Eine Streitigkeit wie die vorgenannte ließe sich am ehesten noch unter dem Begriff des Vertragsrechts oder auch des Kaufrechts fassen. Manche Anwälte benennen auf ihrer Homepage einzelne "Interessenschwerpunkte" (häufig: Allgemeines Zivilrecht). Auch die Benennung eines Interessenschwerpunktes bietet insoweit ein Indiz dafür, dass der jeweilige Anwalt sich zumindest ab und an mit dem genannten Rechtsgebiet beschäftigt. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass es Anwälten freisteht, beliebig viele "Interessenschwerpunkte" zu benennen. Diese setzen weder einen Qualifikationsnachweis noch echte Praxiserfahrung in dem entsprechenden Rechtsgebiet voraus.
c) Online-Bewertungen
Ein weiteres Indiz für die Mandantenzufriedenheit und damit in der Regel auch die Qualität der Arbeit eines Anwalts sind Kundenbewertungen, beispielsweise auf Google.
Sind die Bewertungen positiv, ist dies ein gutes Indiz für zufriedene Klienten.
Achtung: Seien Sie misstrauisch! Wenn ein Anwalt in 50 Bewertungen 50 Mal mit 5 von 5 Sternen bewertet wurde, kann dies auch ein Indiz für gekaufte Bewertungen oder Gefälligkeitsbewertungen sein. Hat ein Anwalt neben vielen guten Bewertungen also einige Ausreißer "nach unten" spricht dies durchaus für Authentizität, zumal es immer Mandanten gibt, die mit nichts und niemandem zufriedengestellt werden können (Querulanten, die grundsätzliche Probleme mit der Unterwerfung unter geltendes Recht haben, Frustrierte, die kein Lebensziel haben, außer ihren Nachbarn das Leben so schwer wie möglich zu machen u.A.).
d) Sonstige Zusatzqualifikationen
Ein weiteres Indiz für die Qualifikation eines Anwalts können auch sonstige Qualifikationen sein. Hierzu kann man bei Fachanwälten für Steuerrecht oder auf Steuerrecht spezialisierten Anwälten exemplarisch die zusätzliche Qualifikation als Steuerberater oder rechtsgebietsübergreifend einen Doktorgrad zählen. Hierzu muss man wissen, dass die Möglichkeit zum Erwerb eines rechtswissenschaftlichen Doktors an deutschen Universitäten im Regelfall nur für die besonders guten Absolventen besteht, sodass man hieraus indirekt Rückschlüsse auf die Leistungen des jeweiligen Anwalts während seiner Ausbildung ziehen kann.
e) Achtung: Lassen Sie sich nicht irgendjemanden "vorsetzen" !
In Kanzleien mit mehreren Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung kommt es nicht selten dazu, dass Mandanten ihren Termin nicht bei dem auf das Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt, sondern bei irgendeinem Anwalt bekommen, der bereits ausweislich der Homepage vollkommen andere Spezialisierungen hat. Dies kann für Sie als Mandant im Zweifel verheerende Konsequenzen haben, da der Anwalt im schlimmsten Fall nicht in dem Gebiet kompetent ist, in welchem Ihr Fall "spielt". Bestehen Sie daher bei der Terminvereinbarung darauf, einen Termin bei Anwalt X oder Y zu bekommen und erklären Sie, ansonsten eine andere Kanzlei aufsuchen zu wollen.
Achtung: Eine Ausnahme von Fachanwaltstiteln und Co. können ggf. Berufsanfänger sein, die erst kurze Zeit als Anwalt tätig sind. Selbst wenn Berufsanfänger unmittelbar nach Ihrem Einstieg einen Fachanwaltskurs besuchen und sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren, schreibt die Fachanwaltsordnung vor, dass die Führung eines Fachanwaltstitels eine mindestens 3-jährige Zulassung als Anwalt voraussetzt. Ein junger Anwalt, der ausweislich der Homepage auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert ist, aber noch keinen Fachanwaltstitel hat, muss daher nicht schlechter sein, als ein berufserfahrener Anwalt mit Fachanwaltsbezeichnung. Die Beratung bei einem Berufsanfänger kann für Sie im Einzelfall sogar vorteilhaft sein. So sind viele Fälle, die allgemeine zivilrechtliche Fragestellungen wie Kaufverträge zum Gegenstand haben, für Berufsanfänger geradezu prädestiniert, da diese ein integraler Bestandteil der juristischen Ausbildung sind, die bei einem Berufsanfänger noch am kürzesten zurückliegt.
2. Was kostet ein Anwalt?
Die Vergütung eines Anwalts richtet sich ohne ausdrückliche Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses orientiert sich hinsichtlich der Vergütung an dem Wert, der der Rechtsfrage bzw. dem Rechtsstreit beigemessen wird, dem sog. Gegenstands- oder Streitwert. Seltener werden in der Praxis hiervon abweichend Vergütungsvereinbarungen getroffen (Stundensatz, Tagespauschale o.Ä.).
Da sich im Internet bereits mehrere Homepages finden, auf denen man die zu erwartenden Anwaltskosten nach RVG berechnen kann (u.A. die Seite des Deutschen Anwaltsvereins, DAV), darf ich insoweit auf die entsprechenden Online-Rechner verweisen).
3. Zeithonorar oder RVG-Vereinbarung?
Zeithonorar und RVG-Vereinbarung. Beides hat Vor- und Nachteile. Ich habe bisher in Kanzleien gearbeitet, die nur nach Zeithonorar bzw. individuell vereinbarten Pauschalen (vor allem sog. Großkanzleien*) bzw. überwiegend nach RVG abrechnen (Mehrzahl der Kanzleien).
Meine Erfahrung ist, dass Stundensatzarbeiten - wenn die "Manpower" es zulässt - zumeist mit mehr Liebe zum Detail ausgeführt werden, da eben das zweite Korrekturlesen auch noch in Rechnung gestellt werden kann. Auf der anderen Seite drohen hierdurch u.U. auch deutlich höhere Kosten. Stundensatzvereinbarungen lohnen daher zumeist nur, soweit der Konflikt finanziell oder aus sonstigen Gründen eine eine gewisse Erheblichkeit hat.
Die Stundensätze, die ich bisher gesehen habe, reichen von 200,00 bis 300,00 Euro (regionale Kanzleien) bis zu 700,00 Euro (Internationale Großkanzlei). Im Einzelfall dürfte es aber sowohl niedrigere als auch höhere Stundensätze geben.
Ob es im Ergebnis Sinn macht, einen Auftrag auf Stundensatzbasis abrechnen zu lassen oder nicht, kann an dieser Stelle nicht abstrakt beurteilt werden.
Ich für meinen Teil würde bei entsprechenden Gegenstandswerten/drohenden einschneidenden Sanktionen und einer erwartbaren Komplexität der Angelegenheit im Zweifel Stundensätze (ggf. mit Deckelung) vereinbaren, da ich für mich damit das bessere Gefühl hätte. Dies dürfte allerdings für die "normale" Privatperson kaum einmal in Betracht kommen, da die meisten Fälle Sachverhalte zum Gegenstand haben dürften, die man auch ohne weiteres einem Anwalt anvertrauen kann, der nach RVG-Gebühren abrechnet bzw. bei denen es ohnehin nicht um so viel geht, dass ein Zeithonorar wirtschaftlich wäre.
Insoweit sei noch darauf hingewiesen, dass die Gegenseite für den Fall ihres Unterliegens, Ihre Anwaltskosten ohnehin nur nach RVG-Sätzen erstatten muss. Haben Sie höhere Anwaltskosten, weil Sie eine Honorarvereinbarung getroffen haben, bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen (Ausnahme: Sie vereinbaren mit der Gegenseite, dass diese auch Ihre Mehrkosten übernimmt. Dies ist in der Praxis aber die absolute Ausnahme). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auch die Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten in aller Regel nur bis zur Höhe der RVG-Sätze übernimmt.
4. Wie bereite ich mich auf das erste Gespräch beim Anwalt am Besten vor?
Nicht wenige Mandanten kommen nur unzureichend vorbereitet zur anwaltlichen Erstberatung. Dies hat im schlimmsten Fall zur Konsequenz, dass notwendige oder zumindest hilfreiche Informationen (wiederholt) nachgereicht werden müssen. Dies kann insbesondere in gerichtlichen Verfahren, in dem verspätet vorgebrachter Vortrag u.U. zurückgewiesen werden kann, zu Problemen bwz. suboptimalen Ergebnissen führen.
Daher folgende Empfehlungen:
a) Bringen Sie bereits zum ersten Beratungsgespräch alle Dokumente mit, die in der Angelegenheit von Bedeutung sein könnten.
b) Liegt der Sachverhalt bereits längere Zeit zurück und/oder sind viele Einzelereignisse rechtlich zu würdigen, erstellen Sie sich bereits vor dem ersten Gespräch bei dem Anwalt eine Chronologie der Ereignisse und bringen diese zum Beratungsgespräch mit.
c) Sind für wichtige Ereignisse Zeugen zu benennen, deren genaue Postanschrift Sie nicht auf Anhieb wissen, die Sie aber ohne weiteres bspw. aus Ihrem Umfeld erfragen können, erfragen Sie bereits im Vorfeld die Postanschriften möglicher Zeugen und bringen diese zum Beratungsgespräch mit.
* Bei Großkanzleien handelt es sich um hochspezialisierte Kanzleien, die oft eine drei bis vierstellige Zahl an Anwälten haben und Unternehmen, sonstige Organisationen, staatliche Einrichtungen und vermögende Privatpersonen beraten.
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