Aufhebungsvertrag
Es steht Ihnen jederzeit frei, gemeinsam mit dem Mieter die Aufhebung des Mietvertrages zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu vereinbaren. Eine solche Aufhebungsvereinbarung ist formfrei und kann sogar mündlich geschlossen werden. Haben Sie Ihrem Mieter zugesagt, dass Sie auf einer Erfüllung des Mietvertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht bestehen und Sie mit einer früheren Beendigung des Mietvertrages einverstanden sind, sind Sie hieran gebunden, auch wenn Sie die Zusage lediglich mündlich gegeben haben.
Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie auch dann in Betracht kommen, wenn Sie einem Mieter eigentlich gerne kündigen würden, Ihnen aber kein Kündigungsgrund zur Verfügung steht. In dieser Konstellation können Sie sich mit dem Mieter einvernehmlich auf eine Beendigung des Mietverhältnisses einigen. Regelmäßig wird sich der Mieter hierauf nur einlassen, wenn Sie ihm hierfür eine finanzielle Abgeltung (gerne auch als Umzugskostenbeihilfe bezeichnet) oder sonstige Vorteile gewähren.
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