Baukostenzuschuss
Beim Begriff des Baukostenzuschusses wird zwischen dem „verlorenen“ und dem „abwohnbaren“ Baukostenzuschuss differenziert.
Der verlorene Baukostenzuschuss stellt eine Geld- oder Sachleistung des Mieters an den Vermieter dar, die zum Neubau, Wiederaufbau, Ausbau oder zur Instandsetzung des Gebäudes verwendet werden soll, ohne dass eine Verrechnung mit der Miete oder eine Rückerstattung durch den Vermieter erfolgen soll, während beim abwohnbaren Baukostenzuschuss eine Verrechnung mit der Miete vereinbart ist.
Die Rahmenbedingungen für Baukostenzuschüsse hat der Gesetzgeber im Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen (genannt: Baukostenzuschussgesetz) geregelt.
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