Beleidigung
Eine Beleidigung gegenüber dem Vermieter, Hausangehörigen oder dritten Personen, stellt grundsätzlich eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht aus dem Mietverhältnis dar und kann damit eine Abmahnung und ggf. auch eine (außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen (s. Verlinkung Kündigung). Überdies kann sie auch von strafrechtlicher Relevanz sein (§ 185 StGB).
Gerne verweise ich hierzu auch auf meinen Blogbeitrag „Beleidigung einer Mitmieterin als "Fotze" kann Mietvertragskündigung ohne Abmahnung rechtfertigen (AG Neuruppin - 43 C 61/18)“.
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