Berliner Räumung
Der Begriff der „Berliner Räumung“ bezeichnet eine Form der Räumung der Wohnung, bei der der Vermieter an der Einrichtung des Mieters sein gesetzliches Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) geltend macht, die Einrichtung indes nicht kostenintensiv abtransportiert und extern einlagert, sondern in der Wohnung belässt und dem Mieter eine Frist zur Abholung einräumt, nach deren Ablauf er die Gegenstände verwertet.
Trotz der irreführenden Begrifflichkeit ist die „Berliner Räumung“ bundesweit zulässig und aufgrund der Kostenersparnis insbesondere dann beliebt, wenn wenig solvente Mieter geräumt werden sollen.
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