Bürgschaft
Der Begriff der Bürgschaft ist ein allgemein-zivilrechtlicher. Im Rahmen des Mietrechts taucht er regelmäßig im Zusammenhang mit der Mietsicherheit (s. Verlinkung) auf. Grundsätzlich hat der Mieter die Bürgschaft als Barkaution zu erbringen. Nur mit Zustimmung des Vermieters darf der Mieter die Mietsicherheit in anderer Form - z.B. als Bürgschaft eines Kreditinstituts oder einer natürlichen Person - erbringen (MAH MietR, § 26 Mietsicherheiten Rn. 7). Zur Verwertung der Bürgschaft gelten dieselben Grundsätze wie bei der Barkaution (s. Verlinkung Kaution).
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