Einbehalt
Der Begriff des Einbehalts kann im Mietrecht in unterschiedlichen Konstellationen relevant werden.
Beispiele hierfür sind, dass der Mieter Teile der Miete einbehält, um Sie als Vermieter zur Beseitigung eines Mangels zu bewegen (s. Verlinkung Zurückbehaltungsrecht) oder auch die Miete aufgrund eines Mangels mindert (s. Verlinkung Mietminderung)
Eine andere Form des Einbehalts kann der Einbehalt der Mietsicherheit sein, wenn Sie als Vermieter die Auszahlung der Mietsicherheit wegen Außenständen oder einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache verweigern (s. Verlinkung Mietsicherheit).
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