Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung


Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart (s. Verlinkung Betriebskosten) ist grundsätzlich einmal im Jahr über die Betriebskosten abzurechnen (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).


Die rechtlichen Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung bieten immer wieder Streitpotential zwischen Mieter und Vermieter und landen nicht selten vor Gericht.


Zusammenfassend muss die Betriebskostenabrechnung folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen[1]:


  • Die Gesamtkosten müssen ausgewiesen sein,
  • der vertraglich vereinbarte bzw. gesetzliche Umlageschlüssel muss angewandt worden und ggf. erläutert werden sein,
  • der auf den einzelnen Mieter entfallende Anteil muss ausgewiesen sein,
  • die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen müssen berücksichtigt worden sein,
  • die Wirtschaftseinheit und/oder der Kostenbezirk (bei Leistungen für mehrere Wirtschaftseinheiten) müssen richtig bezeichnet sein,
  • die Einzelangaben in der Abrechnung müssen klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich, die Abrechnung gedanklich und rechnerisch ohne allzu große Schwierigkeiten nachvollziehbar sein.


Auch muss die Betriebskostenabrechnung fristgemäß erfolgen. Hierzu bestimmt das Gesetz, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB).


Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung ausnahmsweise nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB).


Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter dann wiederum spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB).


[1] Bei Unsicherheiten, ob die Betriebskostenabrechnung die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sollte anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden.

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