Drohung
Die Drohung bezeichnet das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf welches der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Eine Drohung des Mieters kann Abmahnungs-, Kündigungs- oder Anfechtungsgrund (s. Verlinkung Anfechtung) sein. Unter Umständen ist eine Drohung als (versuchte) Nötigung oder Bedrohung auch von strafrechtlicher Relevanz.
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